Caroline Mériaux, MSPhT - Physiotherapeutin, Sportphysiotherapeutin

Informationen

Verordnung

Um eine physiotherapeutische Behandlung in Anspruch nehmen zu können, benötigen sie eine Verordnung zur Physiotherapie von einem Arzt. Diese können sie sowohl bei ihrem Hausarzt als auch bei jedem Facharzt bekommen. Um eine Kostenrückerstattung der Krankenkasse zu erhalten, ist es bei manchen Kassen notwendig die Verordnung bewilligen zu lassen. Bei der Gebietskrankenkasse und der BVA ist dies aktuell nicht notwendig. Dies ist bis zum Tag der ersten Therapieeinheit möglich. 


Behandlungsverlauf

Die erste Therapieeinheit ist von einem Erstgespräch und der Anamnese geprägt in welchem ich mir ein Bild über das Krankheitsbild mache, erste therapeutische Tests durchführe und wir einen Behandlungsplan erarbeiten. Die Therapie selbst beinhaltet zumeist passive und aktive Komponenten und sie bekommen mitunter auch die ein oder andere Übung für zuhause mit, um den Behandlungsverlauf zu unterstützen.


Termin absagen

Die Therapieeinheit ist speziell für sie freigehalten. Sollten sie diese nicht wahrnehmen können, geben sie bitte 24h vorher Bescheid, andernfalls muss ihnen die versäumte Einheit in Rechnung gestellt werden. Ein SMS oder email ist hierfür ausreichend.


Kosten und Rückerstattung

Die Kosten für die Therapieeinheit sind nach jeder Behandlung zu entrichten und können in bar oder per Bankomatkarte beglichen werden. 

Am Ende der Therapieserie bekommen sie von mir eine Sammelrechnung die sie, zusammen mit dem bewilligten Verordnungsschein, bei ihrer Krankenkasse zur Kostenrückerstattung einreichen können. Je nach Krankenkasse werden in etwa 20-30% der Kosten rückerstattet. Privatversicherungen übernehmen teilweise bis zu 100% der Kosten.


Tarife

Physiotherapie à 45min 

90€

Physiotherapie à 30 und Massage à 15min

90€

Physiotherapie à 30min 

65€



AGB's



 


 

E-Mail
Anruf
Karte
Infos